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Unsere AGB

Allgemeine Geschäfts- bzw. Reisebedingungen


Wir haben uns mit unseren Reisebedingungen große Mühe gegeben, damit Sie die Reise genießen können und für beide Seiten Klarheit besteht. Von unserer Seite setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass Sie zufrieden sind.

1. Abschluss eines Reisevertrages

a. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie und den Anschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

b. Ihre Anmeldung kann nur schriftlich verbindlich angenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung ebenfalls aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen sie wie für ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

c. Die Teilnehmer an den Fahrten reisen grundsätzlich auf eigenes Risiko mit ihrem eigenen Gespann (Zugfahrzeug und Wohnwagen) oder Reisemobil. Das trifft sowohl für die Anfahrt zum Startort, für die Dauer der Reise selbst als auch für die Rückreise vom Endpunkt der Reiseveranstaltung zu. Aus diesem Grund ist es Bedingung, dass für jedes Teilnehmerfahrzeug ein gültiger Schutzbrief (In und Ausland) mitgeführt wird. Der Wohnwagen muss ebenfalls versichert sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Auslandsreisen eine grüne Versicherungskarte erforderlich ist und dass für Reisen in außereuropäische Länder, in denen die Karte nicht gültig ist, eine Erweiterung des Versicherungsschutzes erforderlich ist und auf Nachfrage nachgewiesen werden muss.

d. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges, (mit der Reiseanzahlung) angenommen, müssen jedoch von uns noch schriftlich bestätigt werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns (Buchungsbestätigung) zustande. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

c. Buchungen erfolgen nur durch uns.

f. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt ihrer Anmeldung ab, so haben wir ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht schriftlich zu, können wir darüber anderweitig verfügen.

g. Falls Sie ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben, müssen Sie uns umgehend benachrichtigen, damit wir diese Ihnen, Ihre Bezahlung vorausgesetzt, noch zukommen lassen können. Kommen Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, können wir Sie auf Ersatz für einen daraus entstandenen Schaden in Anspruch nehmen.

h. Für langfristige Vorausbuchungen, also Anmeldungen für noch nicht in einem derzeit gültigen Prospekt veröffentlichte Reisen, sind die Angaben im derzeit gültigen Prospekt (z.B. Termine, Reisebedingungen, Leistungen, Zahlungsmodalitäten) nicht verbindlich.

2. Bezahlung

a. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung pro Person in Höhe von 10% des Reisepreises zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist 30 Tage vor der Abreise fällig, d.h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf unserem Konto eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Setzung einer weiteren Nachfrist. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

b. Zahlungen auf den Reisepreis mit Ausnahme der Anzahlung dürfen nur gegen die Aushändigung des Sicherungsscheins gem. § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

c. Erklären wir, dass wir die Reiseanmeldung nicht annehmen können, so werden wir den bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag zurückerstatten.

d. Rückzahlungsentgelte sind sofort fällig.

3. Reiseleistungen und Preise

a. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserem Programm, das für den Reisezeitraum gültig ist. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, auch von Buchungsteilen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt sind.

b. Bei Buchungen herangezogene fremde Prospekte (z.B. Orts- oder Campingplatzprospekte) haben nur unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

c. Soweit eine Reise im Programm nicht anders beschrieben ist, schließen unsere Preise die Stellplatzgebühren für die Nutzung der verschiedenen Stellplätze der angebotenen Reise mit ein.

d. Für die Reisepreise gelten die Preise der aktuellen Preisliste

Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns verbindlich. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Abweichungen Reiseleistungen und Preisänderungen

a. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss, aber vor Ihrer Reise notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzustand der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

b. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Dies gilt nicht für Beförderungstarife wie z.B. Fahrtarife, Mautgebühren, Ausflugsbusse, sowie Stellplatzgebühren. Kündigen wir Ihnen eine berechtigte Preiserhöhung an, die 10% des Reisepreises übersteigt, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich und schriftlich nach Zugang unserer Erklärung erklärt werden.

c. Wir weisen darauf hin, dass viele Campingplätze, die wir während unserer Fahrten anfahren, nicht den Qualitätsstandards entsprechen, den Sie vielleicht in Deutschland gewöhnt sind. Obwohl wir versuchten, stets hochqualitative Plätze anzufahren, kann es im Einzelfall zu Qualitätseinbußen kommen, die jedoch keinen Mangel darstellen.

5. Rücktritt durch den Kunden

a. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem eigenen Interesse schriftlich tun. Maßgeblich ist, auch bei telefonischer Buchung, der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.

b. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechen oder eine Entschädigung gemäß nachfolgender Aufstellung verlangen. Ab Anmeldung bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, vom 60. bis 10. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, es sei denn, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen.

c. Treten Sie Ihre Reise nicht an, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen oder sagen Sie am Tag der Abreise Ihre Buchung ab, bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keinerlei Rückerstattung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

a. Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass der Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

a. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, wie Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien usw., erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.

b. Der Reisevertrag kann von uns jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren der Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann unter Umständen gegeben sein, wenn ein Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reisebedingungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach einer Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Erfolgt die Kündigung, so erhalten Sie den gezahlten Reisepreis. Hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen verbleibt uns, unter Beachtung von Punkt 6, ein anteiliger Entschädigungsanspruch.

c. Ist bei der Reisebeschreibung in unserem Prospekt eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise Sie hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuteilen sowie Ihnen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

8. Gewährleistung

a. Wir sind verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Wir gewährleisten insbesondere
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

b. Wird die Reise oder eine Reiseleistung nur mangelhaft erbracht, so können Sie entsprechend § 651c BGB Abhilfe verlangen, es sei denn, dass die Kosten der Abhilfe in einem unverhältnismäßigem Aufwand zu dem gerügten Mangel stehen. In diesem Fall können wir Ihr Abhilfeverlangen zurückweisen.

c. Leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, erklären wir, dass Abhilfe nicht möglich ist oder ist eine sofortige Abhilfe durch Ihr besonderes Interesse geboten, so können Sie
1. entsprechend § 651c BGB selbst auf unsere Kosten nach den Umständen erforderliche Abhilfe vornehmen,
2. entsprechend § 651e BGB möglichst durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen, falls Ihnen wegen des gerügten Mangels aus wichtigem und erkennbaren Grund die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, falls infolge der Nichterbringung der Reiseleitung die Reise erheblich beeinträchtigt ist. Sie behalten in diesem Fall den Anspruch auf Rückbeförderung, soweit diese Vertragsbestandteil war, evtl. anfallende Mehrkosten tragen wir. Wir sind aber berechtigt für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung zu verlangen, sofern diese Leistungen für Sie nicht ohne Interesse waren.

d. Erbringen wir eine mangelhafte Reiseleistung, so können Sie gemäß § 651d BGB für die Dauer des Mangels eine Minderung des Reisepreises verlangen, es sei denn, Sie haben es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

9. Schadenersatz, Haftungsbeschränkung

a. Beruht der Mangel auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, so können Sie ungeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

b. Gesetzliche Haftungsbeschränkung - Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt aufgrund gesetzlicher Vorschriften wie z.B. durch die Abkommen von Warschau oder Guadalajara, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

c. Vertragliche Haftungsbeschränkung - Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist in jedem Fall, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises bei Sachschaden und auf die Höhe des 4-fachen Reisepreises bei Körperschäden beschränkt, soweit
1. ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
2. wir für einen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

d. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen - Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, z.B. tatsächlicher Zustand der Übernachtungsplätze, der Qualität der Restaurants und der dargereichten Speisen und Getränke, Busfahrten, Schiffsverkehr und Ausflüge, und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haften wir, auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen, nicht für ein Verschulden des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Ausflüge, Führungen, Sport- und sonstige Sonderveranstaltungen beispielsweise, soweit sie ausdrücklich als fremde Leistungen fremder Leistungsträger bezeichnet sind, werden von den örtlichen Reiseleitungen und Vertretungen lediglich vermittelt, insbesondere handelt es sich bei den in den ausführlichen Reiseverläufen genannten Ausflügen und sonstigen Veranstaltungen, die als „Gelegenheit“ bezeichnet werden, ausschließlich um Leistungen fremder Leistungsträger. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben uns gegenüber, sie stellen keine Zusicherung gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Jeder Teilnehmer fährt und handelt auf eigene Gefahr.

10. Mitwirkungspflicht

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. §254 BGB) mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnisnahme zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger, möglichst schriftlich, mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu.

11. Ausschluss von Ansprüchen

Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz müssen Sie gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie die Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert sind.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich und übernehmen im Falle der Missachtung (z.B. Schmuggel) alle Konsequenzen. Die Beschaffung der Visa wird vom Reiseveranstalter übernommen, Sie müssen im Besitz eines Reisepasses sein, der nach Rückreise noch 6 Monate gültig ist. Sollten Sie die geforderten Unterlagen (Pass und Bilder) nicht zu dem von uns vorgegebenen Termin bei uns einreichen, können wir Ihnen die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.

13. Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Herford. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben und für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passivprozesse ist Herford. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die Wirksamkeit des Reisevertrages nicht.

14. Schlussbestimmungen

Sämtliche Angaben im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben im Katalog sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Mündliche Absprachen gelten nur dann, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden. Alle personenbezogenen Daten, die Sie als Reisender dem Reiseveranstalter zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Veranstalter:
HEKA-Mobilreisen
Maciej Hejne
Salzufler Straße 273
32052 Herford


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